HALLE. Schon wieder steht der Thüringer AfD-Chef – und Geschichtslehrer – Björn Höcke wegen der Verwendung einer SA-Parole vor Gericht. Beim ersten Prozess, bei dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hatte sich Höcke darauf berufen, die Losung nicht im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus gekannt zu haben (was ihm das Gericht allerdings nicht abnahm). Die Behauptung zieht jetzt nicht mehr: Höcke war bereits vor dem inkriminierten Auftritt wegen der ersten Verwendung angeklagt worden.
Der zweite Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke kommt am Landgericht Halle nur schleppend in Gang. Noch bevor die Staatsanwälte die Anklage verlesen können, stellen die beiden Verteidiger des 52-Jährigen am Montag mehrere Anträge. Darin bezweifeln sie, dass das Landgericht überhaupt zuständig ist, und beklagen eine mediales «Trommelfeuer» gegen ihren Mandanten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, der Prozess müsse eingestellt werden. Das Gericht lehnt die Forderung nach mehreren Unterbrechungen ab. Höcke beteuert anschließend seine Unschuld.
Laut Anklage soll der AfD-Politiker am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben.
Höcke bestreitet dafür nun im Gericht, dass er mit den Worten «Alles für…» und der Geste die Menschen zum Mitmachen auffordern wollte. Er sei vielmehr «überrascht» gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde. «Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an», sagt der 52-Jährige. Er sehe allerdings auch die Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien «Allerweltsworte», die auch die SA verwendet habe.
Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der Geschichtslehrer, der für sein Abgeordnetenmandat vom Schuldienst in Hessen freigestellt ist, als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei und Höcke selbst werden vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Höcke wurde wegen der Nazi-Losung im Mai schon einmal verurteilt. Das Landgericht Halle erlegte ihm eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte. Höcke hatte argumentiert, selbst als Geschichtslehrer (er erschien im Gerichtssaal mit einem Schulbuch für das Fach Geschichte) habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach.
Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage, und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief. Höcke soll in seiner Rede in Gera 2023 genau darauf Bezug genommen haben.
Beim ersten Prozess waren die Zuschauerplätze im Gericht voll belegt, weitere in einem zusätzlichen Zuhörraum für Journalisten. Der zweite Prozess stößt auf ein weniger großes Interesse. Diesmal bleiben etliche Plätze leer. Die Anwesenden werden Zeuge, wie zu Beginn plötzlich alle Fotografen und Kameraleute aus dem Saal geschickt werden. Herr Höcke wolle nicht fotografiert werden, heißt es zur Begründung. Erst später dürfen die Fotografen doch ihre Kameras zücken und Bilder machen.
Im Falle einer Verurteilung im nun gestarteten zweiten Gerichtsverfahren droht Höcke eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Für Höcke ist dieser Prozess auch noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. News4teachers / mit Material der dpa / Titelfoto: Shutterstock / knipsdesign
Höcke verurteilt: 13.000 Euro Geldstrafe – beamtenrechtliche Konsequenzen absehbar
Der arme Bernd! Immer hacken alle auf ihm rum! Kann er doch nix für, dass er als Geschichtslehrer so inkompetent ist.
Das ist wohl wahr … eine Zierde für seine Zunft ist wirklich nicht … unsere FaKo verfällt immer wieder in kollektive Fremdscham obschon dieses Faschisten mit Geschichtsbuch unter dem rechten Arm.
Das braucht er wahrscheinlich, damit ebendieser Arm nicht völlig erwartet nach oben schnellt.
Wäre ich Chef des missbrauchten Schulbuchverlages,dann würde ich diesem Kretin das Herumtragen des Buches verbieten.
Wahrscheinlich hat er einfach das Geschichtsbuch mit dem braunen Parteibuch verwechselt. Kann ja mal passieren!
Strafprozess gegen AfD-Politiker – Gericht stoppt im letzten Moment linken Höcke-Kritiker, dann crashen Anwälte Prozess (msn.com)
Der arme Bernd, keiner versteht ihn, außer seine Freunde
Björn Höcke: Prozess gegen AfD-Politiker wegen Verwendung von Nazispruch dauert länger als geplant (msn.com)
Nun ja, der geschichtsvergessene Geschichtslehrer!
Unter einem anderen Beitrag stand eine herrliche Analogie, die die Analhaftigkeit der Partei Höckes so herrlich braun-blau darstellte. Man korrigiere mich bitte, ich meine es hätte dort nationalsozialistische Alternative für Deutschland gestanden. Diese Analogie wird von Wahl zu Wahl blöder Weise immer treffsicherer.
Satire im Namen der Bildung.
Ja da gibt es mehrere solcher Wortschöpfungen. Null Mitleid für die braune Pampe!
Natürlich wollte der große Fan von Hausmeister Krause nur „Alles für den Dackel – alles für den Hund“ hören
Schade, dass das die Menge nicht gerufen hat!
Als hätte die Sendung einen Witz über uniformierte Männergruppen gemacht…
Aber hey, vielleicht sollte Bernd aus der Politik in die Comedie wechseln – als reale Witzfigur
In dem Video ist ihm seine „Überraschung“ auch so richtig ansehen. Wiedermal typisch für die Nazipartei – Grenzen austesten und nachher doof stellen. „War doch gar nicht so gemeint“
WIEDER nicht so gemeint 😉
Ich rate ihm, auf hohen Blutdruck zu plädieren. Da hat man vor deutschen Gerichten nichts mehr zu befürchten.
Weder ein hoher Blutdruck noch persönliche Dummheit gelten als Ausnahme.
Bei Cum Ex schon!
Stimmt.
Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Mann, der so genau weiß und abwägt, was er und wie er das an einer bestimmten Stelle sagt, sich der Bedeutung dieses bewussten Mottos in bestimmten Kreisen nicht bewusst gewesen sein sollte.
Selbst aber wenn das zuträfe, spätestens beim zweiten Mal war klar, was Sache ist. Wenn er das Motto dann von seinen Claqueuren vervollständigen lässt, macht das den Vorgang noch perfider. Wie genau das aber juristisch fassbar ist, da bin ich mal gespannt.
… zumal der Richter in dem Fall nur verlieren kann. Bei einem Freispruch oder einer geringen Strafe der linke Twittermob, bei einem harten Urteil der rechte Twittermob. Eine unbefangene Argumentation stelle ich mir sehr schwierig vor.
Der Richter sollte professionell genug sein, bei seiner Entscheidung werden an den linken noch an den rechten Mob zu denken, sondern sachlich und juristisch korrekt urteilen.
…. ubd an den Grundprinzipien unseres Verfassungsstaates – inkl. der klaren Orientierung an der Erhaltung dieses Verfassungssystems…
Der arme Bernd
Staatsanwalt Benedikt Bernzen im Beweisantragsverfahren gegen Höcke: „Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kündigt der Angeklagte Höcke einen persönlichen Rachefeldzug gegen die an den Strafverfahren beteiligten Justizangehörigen an“, sagt er während der Begründung eines Beweisantrags. Höcke habe eine „Säuberung der Rechtspflege“ angedroht sowie verdeutlicht, dass er das Prinzip der Gewaltenteilung ablehne und damit ein Demokratieverständnis zum Ausdruck gebracht, „das sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schlechterdings nicht vereinbaren lässt“.
„Diese Interpretation war infam“, sagt Höcke.Er ist umringt von bösen, bösen Menschen, der Bernd.
Quatsch! Sie unterstellen dem Richter grundlos Befangenheit! Als würden alle Richter*innen automatisch befangen sein, sollten sie auf Personen treffen, die sich nicht an das Gesetz halten!
Das Geheule wird von Rechts kommen und sollte (wie ggf. linkes) als solches ignoriert werden. Der Rechtstaat ist kein Beliebtheitswettbewerb
Was meint die taz eigentlich, wenn sie „in dubio pro reo“ einfordert ?
https://taz.de/Urteil-gegen-AfD-Politiker/!6010828/
Der Kommentar bezog sich auf den ersten Prozess. Im aktuellen wird sich Herr Höcke kaum mit Ahnungslosigkeit herausreden können – die erste Anklage lag ihm ja schon vor. Herzliche Grüße Die Redaktion
Wie schon geschrieben, die Mühlen der Justiz mahlen langsam und gründlich!
Die „ich kann mich nicht erinnern“-Kultur mag (bei zu vielen) in der Politik funktionieren. Da können die – rechts wie links – Phantasiewelten erträumen, aber vor Gericht beginnt die echte Welt und der ganze populistische Bullshit schützt vor Konsequenzen nicht
Ich weiß wohl, dass Bernd, das Brot, es auch nicht so leicht hat.
Bei Björn, dem Brötchen, kann ich es nicht so genau sagen.
Bernd Höcke ist, glaube, ich, auch verletzt, wenn er immer mit Björn, dem Brötchen verglichen wird.
Auf jeden Fall kann nicht jedes Brötchen Geschichte. Brote schon eher.