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Bundesländer ertrinken in Flut von Widersprüchen: Beamte (auch Lehrkräfte) fordern verfassungskonforme Besoldung ein

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BERLIN. Seit das Bundesverfassungsgericht im November die Berliner Beamtenbesoldung für über Jahre hinweg als verfassungswidrig eingestuft hat, wächst in den Ländern der Druck. Zehntausende Beamtinnen und Beamte legen vorsorglich Widerspruch gegen ihre Bezüge ein. In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl binnen eines Jahres mehr als verdoppelt. Während Bayern (vermeintlich) Entwarnung gibt, stoppen andere Länder Bescheide oder legen Rückstellungen in Millionenhöhe an.

Widersprüche, Widersprüche… (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Die Entscheidung aus Karlsruhe wirkt nach – weit über Berlin hinaus. Am 19. November 2025 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 17. September (Az. 2 BvL 5/18 u.a.). Darin erklärten die Richterinnen und Richter die A-Besoldung des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 in weiten Teilen für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren seien Beamtinnen und Beamte vielfach nicht amtsangemessen alimentiert worden. Berlin muss nun bis spätestens 31. März 2027 eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffen.

Die Reaktion in den Ländern ließ nicht lange auf sich warten. Gewerkschaften und Beamtenverbände empfehlen seither, vorsorglich Widerspruch gegen aktuelle Besoldungsbescheide einzulegen, um mögliche Ansprüche zu sichern. Denn besoldungsrechtliche Forderungen müssen innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres geltend gemacht werden.

In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der Widersprüche im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Nach Angaben des Finanzministeriums, über die die „Neue Westfälische“ berichtet, gingen 2025 insgesamt 102.736 Besoldungswidersprüche ein. 2024 waren es knapp 54.000 gewesen, zuvor rund 61.000, im Jahr 2022 rund 50.000. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl damit mehr als verdoppelt. Insgesamt gibt es in NRW rund 282.000 Landesbeamte – die meisten davon (rund 160.000) sind Lehrkräfte.

Die Gewerkschaften sehen sich durch Karlsruhe bestätigt. Die GEW Nordrhein-Westfalen erklärte: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Besoldung der Berliner Beamt*innen war im Zeitraum 2008 bis 2020 in rund 95 Prozent der Fälle verfassungswidrig zu niedrig. Das Urteil hat Signalwirkung über Berlin hinaus und schärft die Prüfkriterien für eine amtsangemessene Alimentation auch für Beamt*innen in NRW. Es bestätigt unsere Kritik der letzten Jahre an der Besoldung in NRW.“ Weiter heißt es: Um persönliche Ansprüche zu sichern, müssten Forderungen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erhoben werden, „und zwar jedes Jahr erneut“.

„Diese Zahl ist bezeichnend für den Verlust an Vertrauen gegenüber dem eigenen Dienstherrn unter den Beschäftigten“

In Bayern haben nach Angaben des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) mehr als 65.000 Beamtinnen und Beamte vorsorglich Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt. Sie wollten mögliche Ansprüche für das Jahr 2025 sichern. BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall erklärte: „Diese Zahl ist bezeichnend für den Verlust an Vertrauen gegenüber dem eigenen Dienstherrn unter den Beschäftigten.“ Zugleich betonte er, die Rechtsprechung sei „nicht ohne weiteres auf Bayern übertragbar“. Erforderlich seien „komplizierte Berechnungen ebenso wie die entsprechenden juristischen Einschätzungen“.

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) weist hingegen weitere Ansprüche zurück. „Unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir die neuen Vorgaben für die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten intensiv geprüft. Das Ergebnis gibt unserem Kurs der letzten Jahre recht: Die bayerische Besoldung ist nach unseren fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform“, sagte er. Zudem würden Bayerns Beamte im Ländervergleich überdurchschnittlich besoldet.

In Baden-Württemberg reagiert das Finanzministerium vorsichtiger. Nach Angaben des BBW Beamtenbundes Baden-Württemberg hat das Ministerium die Verbescheidung der Widersprüche zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-Änderungsgesetz 2024/2025 mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Der BBW hatte zuvor gefordert, angesichts der fortentwickelten Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts keine abweisenden Widerspruchsbescheide mehr zu erlassen. BBW-Chef Kai Rosenberger erklärte, die weiterentwickelten Maßstäbe gälten „nicht nur für Berlin, sondern für alle Bundesländer“. Das Finanzministerium teilte mit, es handele sich um „einen Grundsatzbeschluss“, der „unter vielen Gesichtspunkten eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung darstelle“. Man werde die Entscheidung im Detail prüfen; erst danach könne beurteilt werden, ob und welche Auswirkungen sich für Baden-Württemberg ergäben.

Auch in Sachsen empfiehlt der Deutsche Gewerkschaftsbund seinen Mitgliedern, vorsorglich tätig zu werden. Der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach sagte: „Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und die Rechte der Beamtinnen und Beamte gestärkt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Sachsen. Die Besoldung in Sachsen könnte teilweise verfassungswidrig sein.“ Um Rechtsansprüche zu sichern, empfehle man Widerspruch gegen die Alimentation 2025.

In Hamburg sind die Gerichte bereits mit einer Vielzahl von Verfahren befasst. Mehr als 8.000 Beamtinnen und Beamte haben gegen die Höhe ihrer Besoldung geklagt. Nach Angaben des Senats betreffen die Verfahren den Zeitraum von 2008 bis 2022. In 21 Fällen hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Personalamt hat vorsorglich Rückstellungen in Höhe von fast 500 Millionen Euro gebildet.

„Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“

Die bundesweite Dynamik erklärt sich aus der Tragweite der Karlsruher Entscheidung. Zwar bezieht sich der Beschluss formal auf die Berliner A-Besoldung. Tatsächlich entwickelt das Gericht jedoch seine Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation weiter. Zentral ist das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten.“

Neu justiert hat das Gericht insbesondere die Maßstäbe zur Mindestbesoldung. Statt wie bisher auf einen Abstand von 15 Prozent zur sozialrechtlichen Grundsicherung abzustellen, orientiert sich Karlsruhe nun an 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Wird diese sogenannte Prekaritätsschwelle unterschritten, ist die Besoldung automatisch verfassungswidrig. Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass Zuschläge, die strukturell dem Grundgehalt ähneln, bei der Prüfung der Besoldungsstruktur einzubeziehen sind. Das betrifft insbesondere Ergänzungs- oder Familienzuschläge, mit denen Länder versuchen, verfassungsrechtliche Mindestanforderungen zu erreichen.

Warum betrifft das auch Lehrkräfte, die in der Regel in höheren Besoldungsgruppen wie A12 oder A13 eingruppiert sind? Der zentrale Punkt ist das sogenannte Abstandsgebot. Es verlangt, dass die unterschiedliche Wertigkeit von Ämtern im Besoldungsgefüge nachvollziehbar abgebildet wird. Höherwertige Ämter müssen spürbar besser besoldet sein als niedrigerwertige. Werden jedoch untere Besoldungsgruppen durch Zuschläge überproportional angehoben, ohne dass mittlere und höhere Gruppen entsprechend angepasst werden, schrumpfen die Abstände innerhalb des Systems.

Das Bundesverfassungsgericht betont, dass bei der Prüfung dieser Abstände alle strukturell relevanten Besoldungsbestandteile zu berücksichtigen sind. Dadurch geraten nicht nur die unteren Besoldungsgruppen in den Blick, sondern das gesamte Gefüge. Selbst wenn eine Lehrerbesoldung oberhalb der Mindestschwelle liegt, kann sie verfassungswidrig sein, wenn das Abstandsgebot nicht mehr gewahrt ist. Für die rund 600.000 verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland ist das Urteil daher nicht wegen individueller Notlagen bedeutsam, sondern wegen der strukturellen Neujustierung des Besoldungsrechts.

Für die Länder bedeutet das erheblichen Prüfaufwand – und potenziell hohe finanzielle Risiken. Berlin selbst steht vor Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Bundesweit sind nach Angaben des Gerichts rund 70 weitere Verfahren anhängig. Die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hamburg zeigen, dass viele Beamtinnen und Beamte – darunter zahlreiche Lehrkräfte – ihre Ansprüche vorsorglich sichern. Heißt: Die Berge der Widersprüche wachsen weiter. News4teachers / mit Material der dpa

Abstand, bitte! Warum die Beamtenbesoldung (und damit die Bezüge der meisten Lehrkräfte) auf dem Prüfstand steht

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Salpeter
7 Tage zuvor

Bekommen die Angestellten dann auch ein höheres Brutto? Oft bekommen sie brutto einige hundert Euro mehr, weil sie ja die ganzen Sozialabgaben haben, die die Beamten nicht haben, sodass ihr Netto dann nicht noch geringer ausfällt als das der Beamten, die meist ein höheres Netto haben.

Was tun die Gewerkschaften diesbezüglich? Was kann man selbst diesbezüglich tun?

Simone L.
7 Tage zuvor
Antwortet  Salpeter

Berechtigte Frage, denn wenn die Beamten nun mehr verdienen, steigt ihr Netto weiter an und der Abstand zum sowieso geringeren Netto der Angestellten steigt ebenfalls.

Omg
7 Tage zuvor
Antwortet  Simone L.

Paralleltabellen ab 2028 sind m.M.n. derzeit in den Tarifverhandlungen von den Ländern angeboten worden.

nachdenklich
4 Tage zuvor
Antwortet  Omg

Wurden sie durchgesetzt? Ich meine, wenn sie schon angenommen wurden? Laut des Links (s.u.) ist es ab A/E13 sowieso schon so?! Was wird denn dann da gefordert – von Lehrern?

unfassbar
7 Tage zuvor
Antwortet  Salpeter

Prognose: Der Zuschlag wird ungefähr so hoch ausfallen wie der Kinderzuschlag der Beamten, mit anderen Worten entfallen.

Peter Parker
7 Tage zuvor
Antwortet  Salpeter

Das wird über den Tarifvertrag TV-L zwischen Arbeitnehmer (Gewerkschaftten) und Arbeitgeber (Länder)aktuell gerade jetzt im Moment ausgehandelt! (Du bist also zur richtigen Zeit am richtigen Ort)

Du hast jetzt im Prinzip 4 Möglichkeiten um dich einzubringen:
1) an den (wenigen) Streikes teilnehmen.
2) deiner Gewerkschaft druck machen!
3) in eine Gewerkschaft eintreten und selbst aktiv werden.

Da immer die GEW (als Mitgliederstärkste Gewerkschaft) die Verhandlungen übernimmt und diese wenig Rücksicht auf angestellte Lehrer nimmt (meine Meinung), sind die Erfolgsaussichten aber nicht groß….

Es gibt aber noch möglich Nr .4:
– eine neue Gewerkschaft nur für Lehrkräfte gründen.
– Versuchen mit ansprechenden Themen (z.B. Weg mit § 44 TV-L!!!) die Mehrheit der Angestellten in der Gewrkschaft zu vereeinen.
– den Arbeitgeber so lange zu bestreiken bis er sich bereit erklärt einen eigenen Tarifvertrag mit den Lehrkräften zu unterzeichnen.

Realist
7 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

eine neue Gewerkschaft nur für Lehrkräfte gründen”

Das Problem ist leider, das zu viele Lehrkräfte dem ideologischen Geschwafel der GEW verfallen sind. Da wird alles bejubelt, was die auf ihre Homepage stellen, egal wie unrealistisch und egal wie aufwändig für die einzelne Lehrkraft.

Unser Personalrat ist da auch sehr “GEW-lastig”. Wenn es dann aber um die Durchsetzung von individuellen Rechten geht, nehmen seltsamerweise auch diejenigen mit den größten GEW-Scheuklappen gerne und ohne zu zögern die Materialien und Informationen der Philologen in Anspruch.

Lehrer sind eben mehrheitlich keine IG-Metaller. Das wird nie etwas mit einer echten “GEWerkschaft”…

Mika BB
7 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

Ich habe mit Günther Fuchs (Chef der GEW BB) gesprochen. Es ist nicht angedacht, den Par 44 TVL anzufassen, da seiner Aussage nach dafür der TVL in seiner Gesamtheit gekündigt werden müsste und dies nicht im Interesse der anderen Beteiligten ist.
Zu deutsch: als angestellter Lehrer biste weiterhin am Popo…

Onkel Thomas
6 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Die Aussage von der GEW Weser-Ems war “etwas anders”

  • Der §44 kann einzeln gekündigt werden
  • allerdings sieht die GEW keine ausreichende Streikbereitschaft um Änderungen durchzudrücken

Ich wäre ja schon froh, wenn die GEW sich extremst für eine Einführung der Zeiterfassung stark machen würde.

nachdenklich
4 Tage zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Da es immer nur die angestellten Lehrer sind, die streiken (dürfen) und die ja immer sehr wenig teilnehmen, warum ruft die Gewerkschaft dann immer wieder die angestellten Lehrer zu Streiks auf? Sie tat es in Berlin wegen kleinerer Klassen 12,13,14x.

Und warum setzte die GEW das nicht mit den streikbereiten Lehrern durch, als noch die meisten Lehrer in vielen ostdeutschen Bundesländern angestellt waren? Das ist nicht lange her.

Ich finde das enttäuschend. Es scheint mir eine Ausrede zu sein.

Oldfashion
3 Tage zuvor
Antwortet  nachdenklich

GEW-Mitglied?

Buh
5 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Könnte eine angestellte Lehrkraft nicht dagegen klagen?
Es kann doch nicht sein, dass ein Angestellter doppelt in den A… ge.. wird?

Buh
5 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

Eine Gewerkschaft nur für Angestellte wird demnächst kommen.

Onkel Thomas
7 Tage zuvor
Antwortet  Salpeter

Die Nachricht der GEW an die Mitglieder der GEW lautet hier:
“Paralleltabelle”; Exx wie Axx; für die gleiche Tätigkeit
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/her-mit-der-paralleltabelle

Bedeutet trotzdem, dass die Angestellten weiterhin weniger verdienen werden als Ihre verbeamteten Kollegen.

Straßenbahn
7 Tage zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Oh, vielen Dank. Das wusste ich alles nicht.

Rainer Zufall
7 Tage zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Ich – als Beamter – wäre dafür, aber was KANN die GEW da erreichen?

nachdenklich
4 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Mit streikbereiten Lehrern/Angestellten könnte sie das durchsetzen?

LehrerBW
7 Tage zuvor
Antwortet  Salpeter

Soweit ich weiß ist jetzt bei den Tarifverhandlungen eine Paralleltabelle für angestellte Kollegen im Gespräch. Wär auch bitter nötig.

dickebank
7 Tage zuvor
Antwortet  LehrerBW

Im Gespräch ist die doch schon seit ewigen Zeiten. Und wann ist die Umsetzung zu erwarten?

Kaunas
7 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Wie man unter dem Link lesen kann, geht es voran, wenngleich im Schneckentempo:

“Zum Einstieg in diese Paralleltabelle wurde 2015 eine Angleichungszulage von monatlich 30 Euro vereinbart. 2019 setzte die GEW eine Erhöhung der Angleichungszulage auf 105 Euro durch und vereinbarte mit den Arbeitgebern eine Gesprächszusage über weitere Verbesserungen. Seitdem mauern die Arbeitgeber. Auch die Verhandlungszusage aus der Runde 2021 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der Tarifrunde 2023 nicht eingehalten.”

dickebank
7 Tage zuvor
Antwortet  Kaunas

Vollzieht sich in Wirklichkeit also in “Quantensprüngen”.
(Vermutlich wissen nur Eingeweihte, welche Sprungweite da de facto erreicht wird)

mama51
6 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

“Räumlich ist der Quantensprung zwar klein, aber für das »System Atom« markiert er eine blitzartige, fundamentale Veränderung.”

BLITZARTIG …
Ich lach mich schlapp!

dickebank
6 Tage zuvor
Antwortet  mama51

… und das mit der deutschen Bildungsverwaltung …

Die erschrecken sich doch schon, wenn eine Schnecke an ihnen vorbei huscht.

Buh
5 Tage zuvor
Antwortet  LehrerBW

Tja das Ergebnis jetzt ist witzig 😉

Straßenbahn
7 Tage zuvor
Antwortet  Salpeter

Richtig, danke. Ich habe das Gefühl, es geht immer nur um das Wohl der Beamtenlehrer! Aber wir sind immerhin immer noch etwa 180.000 – 200.000 angestellte Lehrer bundesweit!

In einer eigenen Angestellten-Lehrer-Gewerkschaft wäre ich sofort dabei!

Peter Parker
7 Tage zuvor
Antwortet  Straßenbahn

Es müsste nicht mal ohne die Beamten sein. Durch die zusätzlichen Beiträge sind die Steikkassen prall gefüllt, wodurch man man Streiks so lange aufrecht erhalten könnte bis sich was bewegt oder der anderen Seite der Laden um die Ohren fliegt (wenn man den wollte).

Buh
5 Tage zuvor
Antwortet  Straßenbahn

Wenn eine Gewerkschaft für Angestellte gegründet wird…wie sollte dieser Werbung treiben?

nachdenklich
4 Tage zuvor
Antwortet  Buh

Alles fängt klein an. Vieles verläuft im Sande. Es ist eine Frage, ob es Bedarf gibt oder nicht. Eine charismatische Führungspersönlichkeit ist die halbe Miete, wenngleich auch keine Garantie.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Buh

Koalitionsfreiheit. Die angestellten Lehrkräfte müssen sich nur organisieren. Es muss ja – siehe SchaLL – nicht unbedingt in einer Gewerkschaft sein sondern in einer Organisation analog zum Hartmann Bund der angestellten Ärzte. Es gibt einen Haufen Lobbyverbände, die haben zunächst als One-man-show angefangen. Danach gilt:
Klappern gehört zum Handwerk.

dickebank
7 Tage zuvor

Das ist doch das Wunderbare, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum TV-L werden – zwar zeitlich verzögert – auf die Beamten übertragen, Änderungen der Länderbesoldungsgesetze, die die Vergütung betreffen, aber nicht auf die Tarifbeschäftigten. Das einzige, was dank Par. 44 TV-L 1:1 übertragen wird, sind Deputatserhöhungen.

Straßenbahn
7 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Das muss aufhören. Gerade habe ich dies dazu gelesen. Lasst uns streiken! Ich bin dabei.

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/her-mit-der-paralleltabelle

dickebank
7 Tage zuvor
Antwortet  Straßenbahn

Die Paralleltabelle ist die Möhre, die tarifbeschäftigten lehrkräften von beiden Tarifvertragsparteien schon seit langem vor die Nase gehalten wird.

Und, hat der Esel die Möhre je bekommen?
Die Angleichungsbeträge der letzten Jahrzehnte sind doch ein Witz, vor allem, wenn man als sozialversicherungs- und steuerpflichtiger Beschäftigter am Monatsende von den 105 EUR auf dem Konto landet.
Hinzukommt, dass ab E13 das Problem für Lehrkräüfte der SekI+II ja ohnehin nicht mehr auftritt. Da tut eher weh, dass bei E14 Ende im Gelände ist, da bei E14 mit Zulage EDEKA anfängt.

(EDEKA = Ende der Karriere)

LehrerBW
7 Tage zuvor

Die Besoldungsgesetzgeber versuchen zu tricksen wo sie nur können. Obwohl das Bundesverfassungsgericht klar geurteilt hat wie die Mindestbesoldung zu berechnen ist nehmen sie dies jetzt zum Anlass um noch ein höheres fiktives Partnereinkommen zu erfinden.
Hier in Niedersachsen jetzt beispielsweise.
Unglaublich wie verfassungswidrig die Landesregierungen hier agieren.

[url=”https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/niederschriften_ausschuesse/19_wp/afhuf/128_AfHuF_14.01.2026.pdf”]Landtag Niedersachsen[/url]

Realistin
7 Tage zuvor

Das Hinhalten muss aufhören. Wir brauchen Wertschätzung.
Angemessene Bezahlung in Zeiten von Reallohnverlust (17%)
4-Tage Woche
30 % Homeschooling
digitale DB und GK

Tanya
7 Tage zuvor
Antwortet  Realistin

ja unbedingt, meine Frau hat z.B. 2 Tage Homeoffice und das sogar bei einer 35 Stunden Woche nach Metallervertrag, obwohl sie am PC arbeitet. Glaube, Realist hatte das schon mal erwähnt, wie toll dieser ist?!
Du hast halt 35 Stunden, dazu noch Homeoffice, kommst morgens in bestimmten Zeitfenstern, kannst zusätzliche Urlaubstage einlösen / mittlerweile sind es ganze 8 Tage pro Jahr und hast auch 10 Tage Bildungsurlaub (gern auch aus dem sonnigen Süden) und sie bekommt halt fast 14 Gehälter wegen der ganzen Prämien, Urlaubsgelder, Weihnachten usw.
🙁

Kaunas
7 Tage zuvor
Antwortet  Tanya

Zuvor brauchen wir erstmal ein Ende der Benachteiligung der angestellten Kollegen und nicht nur “Schlaraffenlandpartys” für Petra & Co. Bist du dabei, Petra? Streikst du mit uns?

Hier nochmal zur Übersicht:
“Zum Einstieg in diese Paralleltabelle wurde 2015 eine Angleichungszulage von monatlich 30 Euro vereinbart. 2019 setzte die GEW eine Erhöhung der Angleichungszulage auf 105 Euro durch und vereinbarte mit den Arbeitgebern eine Gesprächszusage über weitere Verbesserungen. Seitdem mauern die Arbeitgeber. Auch die Verhandlungszusage aus der Runde 2021 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der Tarifrunde 2023 nicht eingehalten.”
(Link oben bei “Onkel Thomas”)

dickebank
7 Tage zuvor
Antwortet  Kaunas

Solange die anderen Beschäftigten des ÖD an diesem lehrkräftespezifischen Thema kein Interesse aufbringen, wird dieser Punkt in den Verhandlungen mit der tdL scheitern. Die Lehrergewerkschaften müssen sich zusammenschließen und den TV-L kündigen, um einen eigenständigen Tarifvertrag auszuhandeln.
Die angestellten Ärzte sind auch im Hartmann Bund zusammengeschlossen. Etwas vergleichbares müssen die Vertretungen der rund 200.000 tarifbeschäftigten Lehrkräfte doch auch hinbekommen, um in den Tarifverhandlungen an Durchsetzungsfähigkeit zu gewinnen. Aber vermutlich sind die ideologischen Differenzen zwischen den Mitgliedern der GEW und den im dbb Beamtenbund und Tarifunion zusammengeschlossennen Verbänden unüberbrückbar.

Realist
6 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Völlig richtig. Aber das Problem fängt ja schon damit an, dass aus Sicht einer gewissen GEWerkschaft scheinbar nur eine Schulform eine Existenzberechtigung hat, nämlich die Gesamtschule. Alle anderen werden ideologisch abgewertet, da “sozial ungerecht”, “zu wenig Inklusiv”, “zu wenig bunt”…

Währenddessen (passend zu den Tarifverhandlungen im öD) tönt der Merz, dass wir ja alle demnächst 100 Jahre alt werden und deshalb unmöglich schon in den 60ern in Rente gehen könnten und der Focus berichtet, dass man auch mit 85 noch glücklich als Sportlehrerin arbeiten kann:
https://www.focus.de/gesundheit/irena-ist-103-und-lebt-immer-noch-selbststaendig-habe-bis-zu-meinem-85-lebensjahr-unterrichtet_76b13e2c-157a-411f-8d37-028ff03c59e1.html

dickebank
6 Tage zuvor
Antwortet  Realist

“[…] dass aus Sicht einer gewissen GEWerkschaft scheinbar nur eine Schulform eine Existenzberechtigung hat, nämlich die Gesamtschule.

Das ist der einzige Punkt, in dem ich der GEW ausnahmsweise zustimme.

Corinna Gonest- Miss 71%
6 Tage zuvor
Antwortet  Tanya

…aber wie lange noch ?!

Eisblume
7 Tage zuvor
Antwortet  Realistin

Hör mal auf mit dem Quatsch. Deine angestellten Kollegen scheinen dir ja total egal zu sein. Hauptsache, dir geht es gut und du kannst auf der Veranda chillen oder was?

Peter Parker
5 Tage zuvor
Antwortet  Eisblume

Denkst du etwas die Forderungen wären schlecht für angestellte Lehrer oder was?

Eisblume
7 Tage zuvor

Bevor ich hier irgendetwas in Richtung Homeoffice unternehme, will ich als angestellte Lehrkraft erstmal eine im Netto (!) vergleichbare Vergütung wie die verbeamteten Lehrer haben. Und ebenfalls eine Nachzahlung!

Peter Parker
5 Tage zuvor
Antwortet  Eisblume

Ich will lieber Homeoffice!

Rainer Zufall
7 Tage zuvor

Ah Shit! Wer hätte ahnen können, dass im Rechtstaat Rechte eingeklagt werden …
Keine Sorge, bestimmt findet sich bald ein gesellschaftlicher Keil gegen Frauen, Migrant*innen oder Menschen mit Behinderung.
Irgendwie lässt sich da bestimmt ein Grund zur Ungleichbehandlung konstruieren…

Salpeter
7 Tage zuvor
447
7 Tage zuvor

Gute Erinnerung. Widerspruch geht raus.

Martin
6 Tage zuvor

Ganz ehrlich. Einfach die Grundsicherung absenken. Problem gelöst.
Ich hab auch kein Bock zu arbeiten wie halb Berlin.

dickebank
6 Tage zuvor

Wird die Verteilung der Rettungswesten oder die Zahl der Sitzplätze nach der Zahl der Stimmen im Bundesrat vergeben?