Höcke kommt mit seinen Unschuldsbekundungen vor Gericht nicht durch – Geldstrafe

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HALLE. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke sieht sich ein zweites Mal zu Unrecht angeklagt. Das Gericht kommt wieder zum Schluss: Der Politiker setzte eine NS-Parole wohl kalkuliert ein.

Die Urteile könnten Konsequenzen für Höckes Beamtenstatus haben. Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe.

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen soll Höcke 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert.

Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück – mit Blick auf DDR-Urteile

Höcke habe gewusst, dass er sich mit der Verwendung des Spruchs „Alles für Deutschland“ strafbar mache, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Er wies zudem Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde. Der AfD-Politiker hatte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort gesagt, dass es sein subjektives Gefühl sei, dass er „mundtot“ gemacht werden solle. Richter Stengel sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit. Dort seien ihm viele echte politische Entscheidungen begegnet.

Im konkreten Fall geht es um die Parole „Alles für Deutschland“. Sie wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke stimmte sie im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera an, vor rund 350 Menschen. Der Politiker sprach dabei die ersten beiden Worte aus – das Publikum ergänzte das dritte Wort. Da war Höcke und vermutlich auch den Anwesenden beim Stammtisch schon klar, dass gegen ihn wegen derselben Parole ein Strafverfahren läuft. Der Parteichef nutzte sie auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg.

Im ersten Prozess, der Mitte Mai mit einem Schuldspruch endete, hatte Höcke noch argumentiert, er habe die Nazi-Parole gar nicht gekannt. Seine Rede sei spontan formuliert gewesen. Das Argument konnte Höcke nun nicht mehr bringen. Stattdessen versuchten seine Verteidiger deutlich zu machen, dass der Spruch nur eine untergeordnete Rolle bei der SA gespielt habe und bis in die jüngste Zeit viele andere Menschen den Spruch verwendeten, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Höcke sei überrascht gewesen, dass das Publikum die Losung vervollständigte.

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe – und einen Ausschluss von öffentlichen Ämtern

Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer.

„Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten“, befand Bernzen. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde. Bernzen hätte auch auf eine Anordnung des Gerichts plädiert, dass Höcke zwei Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfe. Dieser Forderung kam das Gericht nicht nach. „Es reicht die Geldstrafe aus“, sagte Richter Stengel.

Der Verteidiger Florian Gempe betonte, Höcke habe an der bestimmten Stelle abgebrochen und die Formel gerade nicht ausgesprochen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Er sprach von einem „ungewollten Zuruf“ des Publikums. Der Verteidiger kritisierte zudem, dass kein Gutachter gehört wurde. Dabei hatte das Gericht das selbst zunächst gewollt. Einem Historiker war abgesagt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er sich negativ über die AfD geäußert hatte.

Wegen desselben Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro (100 Tagessätze) verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

Für Höcke ist auch der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Es geht um einen Telegram-Post von Höcke aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest. Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der verbeamtete Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Er und seine Partei werden vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Die Urteile könnten Konsequenzen für Höckes Beamtenstatus haben. Er ist derzeit als Landtagsabgeordneter vom Schuldienst freigestellt – und vor einem Disziplinarverfahren geschützt. „Das bedeutet, dass derzeit keine dienstrechtlichen Zugriffsmöglichkeiten auf ihn möglich sind“, so hatte das Innenministerium in Wiesbaden bereits 2020 mitgeteilt. Sollte Höcke jedoch in den Schuldienst zurückkehren wollen – er ist Oberstudienrat –, dürfte eine rechtskräftige Verurteilung für ihn Folgen haben: Zu den Straftaten, die immer wieder zur Entfernung aus dem Dienst führen, gehört das Werben für verfassungsfeindliches Gedankengut.

Ab einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe über drei Monaten gilt man als vorbestraft. News4teachers / mit Material der dpa

Geschichtslehrer Höcke gibt sich vor Gericht „überrascht“ (ihm droht nun Gefängnis)

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Unfassbar
1 Tag zuvor

„Sollte Höcke jedoch in den Schuldienst zurückkehren wollen …“

Ich wiederhole mich mal: Erstens wird Höcke das nicht wollen und zweitens nicht werden. Keine einzige Schule kann es sich leisten, den als Lehrer aufzunehmen. Selbst angenommen, er würde rechtskräftig nicht aus dem Schuldienst und Beamtenverhältnis entfernt werden können, würde das Bundesland ihn entweder bei vollen Bezügen und Pensionsanspruch vom Dienst befreien oder ihn an irgendeinen Schreibtisch im Ministerium wegbefördern, wo er nichts anrichten kann. Finanziell wird er es unabhängig davon nicht nötig haben, weil er auch nach seiner aktiven politischen Laufbahn genug Möglichkeiten hat, mit weniger Aufwand und Stress genug Geld zu verdienen. Sicherlich wird er seine Memoiren schreiben und in großer Auflage verkauft kriegen.

AvL
1 Tag zuvor

Herr Höcke behauptet, er solle mundtot gemacht werden.
Er erkennt anscheinend die Entscheidungen einer
unabhängigen Justiz nicht an.
Dies hat er bereits im Umfeld der vorausgegangenen
Verfahren verdeutlicht, wobei er das Verfahren auch
noch als inszenierten Schauprozess bezeichnete,
so als wären wir in Russland, wo die bereits vorverurteilten
in Käfigen ohne die Möglichkeit einer Abschirmung
öffentlichkeitswirksam zur Schau gestellt werden.

Und er hat wieder bewusst die SA-Losung in einem seiner
Auftritte verwendet, wohlwissend dass er sich bereits
in einem staatsanwaltschaftlichen Strafverfahren wegen
der gleichen Straftat bald vor Gericht verantworten müsse.
Er hat dabei sogar das Publikum animiert den SA-Ausruf
zu vollenden.
Die Quittung hat er jetzt amtlich erhalten, und er ist sogar
noch recht glimpflich davongekommen, denn es war mehr
drin als eine Geldstrafe.

Biene
1 Tag zuvor

Ein geschichtsvergessener, im braun-blauen Moor steckender Geschichtslehrer, der seine Berufung so grandios verfehlt hat wie ein verschossener Elfmeter ein leeres Tor.
So weit es mir bekannt ist, muss doch jeder Beamte, auch jede Beamtin einen Eid leisten, sobald sie in den Landes- oder Staatsdienst treten, wie auch alle Angestellten dieses mit einer Unterschrift leisten. Können wir bei Herrn A.H. – Verzeihung vertippt- B. H. davon ausgehen, dass er einen feigen Meineid geleistet hat!? Meines Wissens nach ist auch das Leisten eines Meineides problematisch für Personen des öffentlichen Dienstes.

Grandios-kurioses aus dem Bericht: „Der Verteidiger Florian Gempe betonte, Höcke habe an der bestimmten Stelle abgebrochen und die Formel gerade nicht ausgesprochen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden. Er sprach von einem „ungewollten Zuruf“ des Publikums. Der Verteidiger kritisierte zudem, dass kein Gutachter gehört wurde. Dabei hatte das Gericht das selbst zunächst gewollt. Einem Historiker war abgesagt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er sich negativ über die AfD geäußert hatte.
Der letzte Satz ist das Sahnehäuptchen auf dem Kuchen dieses Berichtes. Übersetzt: Wäre der Historiker (Gutachter) zugelassen worden, hätte die nsAfD mit Sicherheit eine Beschwerde angesetzt, weil der Gutachter parteiisch gewesen ist. Zur Neutralität den Gutachter nicht zugelassen um die Neutralität zu wahren und wem gefällt es nicht – komisch dem Beklagten Herrn H.
Kinder würde man Fragen, was sie denn nun wirklich wollen.

Ironie und Sarkasmus können bei Vorfindung gerne behalten werden.

AvL
21 Stunden zuvor
Antwortet  Biene

Der plakativ arbeitende Verzerrer und Fälscher
einer rationalen Betrachtung unserer deutschen
Geschichte hat sich wieder einmal verkalkuliert
in der Wahrnehmung einer unabhängigen Justiz,
die wohl bemerkt sehr milde ihr Urteil über diesen
beständigen Störer getroffen hat.
Allzu abschreckend dürfte für diesen radikalen
Parteigänger deutsch-nationaler Ressentiments
das Urteil nicht ausreichend genug gewesen sein,
um weiteren törichten Äußerungen entgegen zu wirken,
sodass wir uns weiterer ähnlicher Bemerkungen
gewiss sein dürfen, da dieser Herr weiterhin seine
Anhängerschaft weiter zu unterhalten sich genötigt
fühlen wird, um in eine Opfergestalt einzutreten.