KIEL. Im schleswig-holsteinischen Schuldienst nehmen Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte spürbar zu. So stark sogar, dass das Bildungsministerium in Kiel beim Finanzminister eine zusätzliche Stelle beantragt hat, um die wachsende Zahl der Verfahren bewältigen zu können. Die Vorwürfe reichen von verbalen Entgleisungen und der Missachtung dienstlicher Pflichten bis hin zu schweren Straftaten mit sexuellem Hintergrund. Dies berichtet der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (sh:z).

Auf den neuen Posten, der über die Nachschiebeliste zum Haushalt 2026 finanziert werden soll, wurde die SPD-Fraktion im Landtag aufmerksam. Sie verlangte vom Bildungsministerium eine detaillierte Aufschlüsselung der Entwicklung der Disziplinarverfahren in den vergangenen Jahren.
Die vorgelegten Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg: Zwischen 2020 und 2024 nahm die Zahl der Verfahren um knapp 84 Prozent zu. Allein im vergangenen Jahr wurden 57 neue Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte eröffnet, im laufenden Jahr sind es bislang 40. Das Ministerium verweist darauf, dass ein erheblicher Teil der Fälle besonders arbeitsintensiv sei. Rund 15 Prozent erforderten „aufwendige Zeugenbefragungen“, weitere 20 Prozent seien „ausgesprochen komplex mit einer Vielzahl von Vorwürfen oder sehr schwierigen Themenfeldern“.
Am häufigsten wurden im Vorjahr Verfahren wegen „Verstößen mit sexuellem Kontext“ eingeleitet – insgesamt 14. Dahinter folgten „Verletzungen des Nebentätigkeitsrechts“ mit sieben Fällen. Jeweils sechs Verfahren betrafen „verbale Entgleisungen“ sowie die „Verweigerung dienstlicher Pflichten“.
„Die Regierung muss den Ursachen für die immer häufiger vorkommenden Disziplinarverfahren genau auf den Grund gehen“
Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin umfasst der Bereich der sexuellen Verstöße sehr unterschiedliche Sachverhalte. Diese reichten von „verbalen zwischenmenschlichen Distanzverletzungen bis hin zum Besitz von kinderpornografischen Dateien“, wie sie der sh:z gegenüber erklärte. Den Anstieg erklärt das Ministerium unter anderem mit einer gewachsenen Aufmerksamkeit bei Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie im schulischen Umfeld. Hinzu kämen vermehrte Hinweise aus den USA zu möglichen Fällen von Kinderpornografie, die an deutsche Ermittlungsbehörden weitergeleitet würden.
In der SPD sorgt die Entwicklung für Unruhe. Beate Raudies, Sprecherin der Fraktion für den öffentlichen Dienst, fragt: „Die Regierung muss den Ursachen für die immer häufiger vorkommenden Disziplinarverfahren genau auf den Grund gehen. Sind das Anzeichen für strukturelle Fehlentwicklungen?“ Zugleich warnt Raudies vor möglichen Folgen für das Vertrauen in Schule und Lehrkräfte: „Die zunehmende Anzahl an Disziplinarverfahren hat das Potenzial, das Vertrauen in das Bildungssystem und in die Lehrkräfte zu untergraben. Der alleinige Fokus auf die Abarbeitung von Disziplinarverfahren greift zu kurz.“
Das Bildungsministerium widerspricht dieser Einschätzung. Die Sprecherin verweist darauf, dass die Zahl der Verfahren im Verhältnis zur Gesamtzahl der Lehrkräfte gering sei: „Gemessen an den 30.000 Lehrkräften im Land liegt die Zahl bei unter einem Prozent, es gibt daher keine strukturelle Fehlentwicklung.“ News4teachers
Krankgeschriebener Lehrer soll bei Kochshows angetreten sein – Disziplinarverfahren








Echte Straftaten möchte ich keinesfalls kleinreden, aber uns sind Eltern bekannt, die sehr schnell gegen Lehrkräfte aktiv wurden, wenn diese beispielsweise zu schlechte Noten vergaben oder ein Kind mal lauter zurechtwiesen. Eltern und Schüler seien inzwischen aufmerksamer? Oder einfach schneller darin, einen Sündenbock zu finden?
Soeben habe ich drei Kids aus meiner Klasse mit dem E-Scooter gesehen.
Sie zünden wahrscheinlich die Böller aus dem Ausland…
Auffällig sind sie auch in der Schule.
Die Gespräche mit den Eltern beinhalten überwiegend folgende Information:
“Ich versuche alles, aber ich weiß nicht mehr weiter und kann auch nicht mehr.”
In der Mathematik spricht man von “Fehlerfortpflanzung”.
Wahrscheinlich beides.
Echt disziplinarwürdige Verstösse bzw. diese Klischee-Horror-Lehrkräfte aus Medien oder Frontal-Beispielen hier in den Artikeln habe ich nur zwei mal mitbekommen…und die waren auch blitzschnell weg bzw. im Verfahren drinnen.
Diese Eltern gibt es auch in Schleswig-Holstein, aber die sind nicht gemeint. In einem Gespräch hat die damalige Ministerin Frau Prien einmal erzählt, dass sie gerade die Beschwerde eines Vaters über einen Vokabeltest Klasse 8 auf dem Schreibtisch gehabt habe. Natürlich hat sie den gleich nach unten delegiert und “wir schreiben dann dem Vater einen empathischen Brief, dass die Schule im Großen und Ganzen richtig gehandelt hat”.
Diese Fragen sind aber doch offensichtlich nicht gemeint, das ergibt sich alleine aus der Zahl von 40 Fällen in 2025 (müssten sonst erheblich mehr sein).
„Verstößen mit sexuellem Kontext“ kommen selten vor, sind aber ekelhaft. Im Laufe der letzten 25 Jahre habe ich in ganz weitem Umfeld zwei solcher Fälle mitbekommen, in denen der Lehrer dann auch rausgeworfen wurde. Auch kenne ich einen Fall “wiederholtes Klauen bei Kollegen im Lehrerzimmer”, der auch so endete.
Es gibt also durchaus seltene Fälle, für die ein Disziplinarverfahren richtig ist. Ich kann schwer einschätzen, ob man dafür eine ganze Stelle (also 1800 Arbeitsstunden im Jahr) braucht.
“Echte Straftaten möchte ich keinesfalls kleinreden”
Volle Zustimmung, kein Grund, weiter zu lesen und auf Relativierungen zu stoßen
Nehmen wir erstmal an, die neu geschaffenen Stellen machen ihren Job gründlich und sortieren Unverhältnismäßigkeiten aus 🙂
Als ich den Anstieg von „knapp 84 %“ zwischen 2020 und 2024 gelesen habe, hatte ich zunächst große Augen. Das wirkt ja fast skandalös.
Schaut man jedoch auf die im selben Zusammenhang genannte Zahl für 2025 („bislang 40“ faktisch zwei Tage vor Jahresende), wirkt das weniger dramatisch: Der Anstieg bei einem Zeitraum bis 2025 läge nicht mehr bei 84 %, sondern eher im Bereich von rund 30 %.
Das hat mich neugierig gemacht, sodass ich versucht habe, die Werte der Vorjahre zu finden. Als öffentlich zugängliche Quelle bin ich auf Dokumente gestoßen, die über FragDenStaat abrufbar sind. FragDenStaat ist/war dabei vor allem eine Plattform zur Veröffentlichung von Informationsfreiheitsanfragen; entscheidend ist deshalb weniger die Plattform als vielmehr das jeweilige Originaldokument. Trotzdem behalte ich die Zahlen mit einem gewissen Vorbehalt im Hinterkopf, weil Definitionen und Zählweisen (z. B. „neu eröffnet“ vs. „geführt/abgeschlossen“, unterschiedliche Abgrenzungen) je nach Quelle variieren können.
In der öffentlich auffindbaren Statistik lagen die Werte in den Jahren davor jedenfalls bei 2017: 35, 2018: 30, 2019: 34. Vor diesem Hintergrund relativieren die für 2025 genannten 40 Verfahren den Eindruck eines „explosionsartigen“ Anstiegs: 2024 (57) sticht klar nach oben heraus, während 2025 eher wieder näher an den Größenordnungen der Vorjahre liegt – wenn auch etwas darüber.
Unter der Annahme vergleichbarer Zählweise läge der Unterschied zwischen 2017 (35) und 2025 (40) bei +5 Fällen, also rund +14 %. Ein negativer Trend in der Verfahrensanzahl wäre wünschenswert, aber von „außer Kontrolle“ kann man anhand dieser Größenordnung anhand der verfügbaren Zahlen allein nicht sprechen.
Fazit:
Die Aussage „+84 %“ ist für den genannten Zeitraum (nach Darstellung im Artikel) ein wirksamer Aufmacher, kann aber ohne Einordnung leicht den Eindruck eines durchgehend steigenden Trends und beängstigender “aktuellen Lage” erzeugen. Sobald man absolute Zahlen und den aktuellen Jahreswert 2025 danebenstellt, wird klar: Der starke Effekt entstehtt vor allem dadurch, dass 2024 ein Hoch ist und nicht zwingend dadurch, dass sich die Lage dauerhaft „immer weiter dramatisch zuspitzt“.
(Meine Einordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf die öffentlich zugänglichen Zahlen und die dort erkennbare Zählweise. Für die von mir präsentierten Zahlen lege ich also nicht die Hand ins Feuer.)
Hinzu kommt, dass der Vergleich mit den Coronajahren immer zu Verzerrungen neigt. Wer solche Vergleiche ohne Einordnung anstellt, argumentiert entweder aus Gedankenlosigkeit oder böser Absicht nicht seriös.
Hallo,
irre ich mich – ein Verfahren kann doch auch für den Beschuldigten ausgehen, oder? D.h. wenn die Verfahrenszahl ansteigt kann es auch daran liegen, dass einfach mehr “begründet oder unbegründet” angezeigt wird.
Kann es und tut es auch erstaunlich oft.
Ein sehr einseitiger Artikel. Leider sagt er nichts über die gesellschaftlichen Veränderungen, die dafür sorgen, dass manche Eltern denken, ihr Spross sei unfehlbar und in jeglicher Form unantastbar.
Ich arbeite selbst in einem Schulamt, ich kann die steigenden Fallzahlen bestätigen. 90 Prozent aller Verfahren sind allerdings haltlos, unbegründet und werden eingestellt.
Dank ChatGPT ist es aber mittlerweile auch den “Dummen”, jenen, die sich ohnehin immer benachteiligt sehen, möglich, mehrere Seiten Einlassungen zu schreiben. Die klingen gut, sind aber gehaltlos. Bearbeitet werden müssen sie trotzdem.
Ich nehme es hierbei gerne für die Lehrerschaft auf, Frau Raudies sucht die Ursache definitiv am falschen Ort.
Diese Erklärung erscheint mir ziemlich realistisch.
Wenn man größtenteils unkündbar ist u nd sollte doch mal etwas vor Gericht kommen helfen ja da die Justiz als Brüder im Geiste. Was soll dann noch schief gehen? Beamte sind nicht mehr Zeitgemäß
Bestimmt nimmt das BL die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Beschäftigten absolut ernst und hat auch Stellen geschaffen, ab denen betroffene Lehrkräfte Hilfe erhalten, einschließlich rechtlicher Vertretung bei unhaltbaren Anschuldigungen und Verletzung ihrer Rechte.
Zudem ist an allen Schulen eine zeitnahe schulpsychologische Versorgung gegeben und Supervision steht allen Lehrkräften kostenlos auf Wunsch zur Verfügung.
Und natürlich werden nicht allein im Ministerium Stellen geschaffen, sondern alle Schule erhalten auch die notwendigen Entlastungen, z.B. bereits zum Schreiben und Umsetzen von Schutzkonzepten.
Man sieht ja, das das alles hilft, da Straftaten eher aufgedeckt werden, auch die, die sich gegen Lehrkräfte richten.
Ich habe als Lehrerin mittlerweile über 20 Dienstjahre ohne Disziplinarverfahren geschafft. Aber ich bin auch Mutter. Natürlich war ich nicht von jeder Lehrkraft begeistert, aber das muss man hinnehmen. In einem Fall (bisher 26 Schuljahre verteilt auf 3 Kinder) sah ich mich nach unzähligen Gesprächen mit der Lehrkraft wegen ihrer Entgleisungen und Mobbing meines Kindes gezwungen die Schulleitung einzuschalten. Dabei habe ich noch ein Jahr lang die Hoffnung gehabt, dass sie regulierend eingreift, bis die Situation so eskaliert ist, dass ich meinem Kind nicht mehr anders zu helfen wusste als ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Das Ergebnis war deutlich. Mir wurde gedroht meinen Sohn der Schule zu verweisen und damit den anstehenden Übergang auf die weiterführende Schule zu verwehren, so ich die Beschwerde nicht zurück ziehe.
Natürlich gibt es reichlich Eltern, die absolut ungerechtfertigte Beschwerden vorbringen.
Aber es gibt eben auch diese Fälle, in denen Kinder schutzlos ausgeliefert sind. Selbst eine Liste weiterer Kinder, welche von dieser Lehrerin gemobbt worden sind und deren Eltern an unserer Seite standen, half nichts.
Wir brauchen Maßnahmen, um unsere Kinder zu schützen und aber auch, um Lehrer vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen.
Eine solche Stelle ist also längst fällig und wird hoffentlich auch bald bundeseinheitlicher Standard.
Soweit ich weiß, können Eltern kein Disziplinarverfahren einleiten – das kann nur der Dienstvorgesetzte. Sie können sich beschweren, eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorbringen – das war’s dann aber auch schon.
Wie also haben Sie das angestellt: als Elternteil ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
Könnte es auch mit daran liegen, dass es heutzutage durch Quer- und Seiteneinsteiger einfacher ist, an eine Schule zu kommen? Bei Kindergärten liegt der Gewaltanstieg gegen Kinder auch oft an der fehlenden pädagogischen Ausbildung.
Möglich, obwohl bei Gewalt gegen Kinder meines Erachtens eher ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte als ein Disziplinarverfahren.
Die andere Möglichkeit ist, das einfach mehr (belanglose) Dinge angezeigt werden.
Es wird beides eingeleitet. Meistens orientiert sich das Ergebnis im Disziplinarverfahren am Ergebnis im Strafverfahren.
Die These ist unterirdisch. Mal abgesehen von den sechs “verbalen Entgleisungen” stehen die Verfehlungen in keinem Kontext zu einer pädagogischen Ausbildung.
Für mich ist das eine schamlose Unterstellung.
Erstaunlich, dass so ein Sachbearbeiter keine 40 Fälle im Jahr bearbeitet bekommt und eine neue Stelle geschaffen werden muss.
Richter oder Staatsanwälte hauen mehrere hundert Fälle im Jahr weg.
Vielleicht müsste man die Arbeit der Sachbearbeiter auf eine Art “Deputatsmodell” umstellen. Natürlich müsste für jede Tätigkeit eine Zeitvorgabe vorhanden sein, über die hinaus keine Stunden abgerechnet werden können. Dann sollte das gehen, klappt ja bei den Lehrern auch.
Vielleicht arbeitet er oder sie auch nur in Teilzeit in Homeoffice neben Hasi auf der Terrasse.
@GBS-Mensch
Terrasse … bei der derzeitigen Witterung in OWL – brrrrr schauder!
Da möchte man nicht Hasi sein.
Das wäre natülich auch möglich.
Sie haben das nicht verstanden. Es gab vorher keinen Sachbearbeiter. Disziplinarverfahren wurden von der oberen Dienstaufsicht durchgeführt.
Mit der neuen Stelle (hier ist Stelle im Sinne von einer Person gemeint) gibt es wohl nun offenbar eine Person, die sich um die Verfahren kümmert.
Die Frage ist allerdings, was passiert, wenn diese Person mal nicht genug zu tun hat und um die Existenzberechtigung ihrer Stelle fürchtet.
“Sie haben das nicht verstanden. Es gab vorher keinen Sachbearbeiter.”
Das geht aus dem Text nicht hervor.
“Disziplinarverfahren wurden von der oberen Dienstaufsicht durchgeführt.”
Und das war/ist auch nur ein ganzer Mensch? Wir reden hier immer noch von einer nur zweistelligen Anzahl von Stellen.
Ich verweise auch gerne wiederholend noch einmal, was in anderen Behörden für Fall-, oder Vorgangszahlen pro Sachbearbeiter, Richter, Staatsanwalt auf dem Tisch liegt.
“Die Frage ist allerdings, was passiert, wenn diese Person mal nicht genug zu tun hat und um die Existenzberechtigung ihrer Stelle fürchtet.”
Der wird wohl Beamter sein und muss sich um derlei Petitessen keine Gedanken machen.
Die obere Dienstaufsicht ist beispielsweise für ein Gymnasium in Schleswig-Holstein ein Dezernent, der in dieser Funktion als Vorgesetzter der Schulleitung ca. 15-20 Gymnasien zu betreuen hat und oft noch andere Aufgaben (z.B. Fachaufsicht für Physik) zu leisten hat. Insgesamt gibt es für die Gymnasien sechs solcher Stellen. Diese Personen hatten bisher auch die Disziplinarverfahren zusätzlich an der Backe. Wenn es dann ein oder gar zwei hässliche Verfahren mit viel Arbeit gibt, sprengt das den leistbaren Rahmen.
Daraus entstand offenbar die Idee, eine Stelle zu schaffen, die nichts anderes tut. Meine Befürchtung ist nur bei den doch stark schwankenden Fallzahlen, dass ein Sachbearbeiter sich zwecks Stellenerhalt (klar würde er nicht arbeitslos, aber vielleicht unattraktiv versetzt) dann Fälle schafft, d.h. Kleinigkeiten aufpumpt.
Vielen Dank für die weiterführenden Informationen.
Zuständig sind immer zwei Dezernate, das Dezernat, welches für die Schule zuständig ist, der der Beschuldigte zugewiesen ist, und das personalführende Dezernat. Letzteres ist bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen in NRW das Rechtsdezernat. So wird sowohl die räumliche und sachliche Zuordnung des Verwaltungsvorganges gewährleistet.
Das passiert nicht, dann tritt das Parkinsonsche Gesetz in Kraft.
Ich war einst Lehrer und sogar sehr beliebt bei meinen Schülern, doch hat irgendein Pädophiler seine Schützlinge sexuell belästigt und es gab ein Aufschrei in den Medien und Klassen, sodass ich in Erklärungsnot geriet, warum mein privater Handynummer bei meinen Schülern + Schülerinnen war. Dass ich jahrelang von der Direktorin gemobbt wurde, war nicht von Relevanz. Jedenfalls bot man mir Disziplinarverfahren oder einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages mitten im Unterrichtsjahr. Ich nahm das Zweite und eine immense Rufschädigung folgte, sodass ich Nervenzusammenbruch erlitt. Das ich Jahrelang studierte und nun zu nichts gebrauchen war, was soll’s, Pech gehabt. Seitdem bin ich in Berufsunfähigkeitsrente mit 40 und Sozialschmarotzer, zu Recht!
Ein weggeworfenes Leben, denn ich gehe gleich zum Psychiatrie Zentrum, nun viel Spaß noch im Irrenhaus Schule ohne mich!
LG!
…und hier sehen wir, warum es als Lehrkraft wortwörtlich lebenswichtig !! ist…
1) Jeden Mist zu dokumentieren
2) VORHER einen bissigen, gerne Stress machenden Anwalt mit entsprechender Spezialisierung an der Hand zu haben !
Ihnen alles Gute.
“Irgendein Pädophiler seine Schützlinge” – wie darf ich mir “Schützlinge” eines Pädophilen vorstellen ?
Mobbing ist immer relevant, lässt sich aber leider nur sehr schwer nachweisen – insbesondere wenn es sich um sog. bossing handelt wie in Ihrem Fall. Gibt automatisch weniger Solidarität, wenn Vorgesetzte öffentlich schikanieren, zu groß ist die Angst der Kolleg*innen selbst in die Schusslinie zu geraten.
Die Herausgabe einer privaten zudem eigenen Nummer rechtfertigt kein Disziplinarverfahren geschweige Vertragsauflösung…haben Sie sich um Unterstützung beim Personalrat sowie Rechtsabteilung einer Gewerkschaft bemüht ?
Gibt unendliche Möglichkeiten außerhalb (sic!) der Schule, sehen Sie es als Chance, dass Sie sich nicht weiter dem Irrenhaus aussetzen müssen. Psychiatrie ist nur eine Übergangsstation: Wenn die Nacht am tiefsten ist, ist der Tag am nächsten…wünsche Ihnen viel Zuversicht, Vertrauen und Mut für Ihren neuen Lebensabschnitt !
Es gibt sicher beider Seiten: Eltern, die bei jedem Unsinn zum Ministerium rennen, aber auch ein verändertes Bewusstsein. Zu meiner Zeit wussten alle welcher Lehrer grapscht und von meinem Englischlehrer musste ich mich als “dreckiges kleines Weibsstück” bezeichnen lassen.
Und es ist gut, wenn dann auch mal was passiert. Ich hatte mal einen Kollegen mit einer Akte dicker als der Rest zusammen, der mehr Ärger machte als alles andere.