RIBNITZ-DAMGARTEN. Der Fall von Social-Media-Posts einer Schülerin in Ribnitz-Damgarten, deretwegen der Schulleiter die Polizei holte, hat für mächtig Wirbel gesorgt. Nun klagt die Mutter wegen des Einsatzes und erlässt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor – offenbar ein neuer Höhepunkt in einer Hetzkampagne, vor der die GEW schon vor Wochen gewarnt hat.
Nach dem Polizeieinsatz an einer Schule in Ribnitz-Damgarten (Kreis Landkreis Vorpommern-Rügen) hat die Mutter der betroffenen Schülerin Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Die Klage habe das Ziel, das Verhalten von Polizei und Schulleitung als unrechtmäßig festzustellen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag zum Eingang der Klage am selben Tag.
Der Streit um den Polizeieinsatz hatte bundesweit und darüber hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. Beamte waren Ende Februar wegen des Verdachts in das Gymnasium gekommen, eine 16-Jährige habe möglicherweise staatsschutzrelevante Inhalte über Social-Media-Kanäle verbreitet. Der Verdacht bestätigte sich insofern nicht, dass es sich dabei um strafbares Material gehandelt hätte.
Harmlos war es aber auch nicht. Die Mutter behauptete zwar gegenüber einer rechten Zeitung, dass es dabei lediglich um ein auf sozialen Medien geteiltes Schlumpf-Video mit Bezug zu «Deutschland» gehandelt habe – was, wie offenbar beabsichtigt, zu einer Empörungswelle sorgte und die AfD sowie die CDU im Schweriner Landtag auf den Plan rief. Später stellten die Behörden aber klar, dass Anlass vielmehr mehrere Screenshots von einem Social-Media-Account der Schülerin bei TikTok gewesen seien. Dabei war etwa von Schriftzügen die Rede, «die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz».
Laut Klage, die der dpa vorliegt, sei die Gefährderansprache rechtswidrig gewesen, ebenso die erfolgte Alarmierung der Polizei durch die Schulleitung und die zuvor unterlasse Benachrichtigung der Erziehungsberechtigen.
Landesbildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) und Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) hatten im Bildungsausschuss des Landtags das Vorgehen des Schulleiters und der Beamten verteidigt, die das Mädchen aus dem Unterricht holen ließen und mit ihm im Schulleiterzimmer ein Gespräch führten. Sie hätten richtig und angemessen gehandelt, hatten beide Minister erklärt. Das Bildungsministerium erklärte, Schulleitungen in MV seien gehalten, die Polizei einzuschalten, wenn bei Besitz, Erstellung und/oder Verbreitung von Textnachrichten, Fotos oder Videos ein strafrechtlicher Hintergrund nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne.
Heute dann kam es im Landtag zu einer kontroversen Debatte um den Fall. Die AfD erneuerte ihre Kritik am Agieren der Behörden. «Opfer ist eindeutig das Mädchen, das vorgeführt wurde von Schulleiter und Polizei», sagte der AfD-Abgeordnete Enrico Schult.
Pegel verteidigte das Vorgehen der Polizisten erneut und warf seinerseits der AfD vor, mit bewusst falschen Darstellungen den Vorgang skandalisiert und für eigene Zwecke genutzt zu haben. «Es ist inakzeptabel, dass sie ein minderjähriges Mädchen verheizen für ihren Kommunalwahlkampf», sagte der Innenminister. Der Kritik schlossen sich Redner der anderen Fraktionen an.
«Es ging nicht um Schlümpfe», betonte Pegel. Es sei um Chiffrierungen gegangen, die im rechtsextremen Spektrum genutzt werden. Die herbeigerufenen Beamten hätten dies geprüft und festgestellt, dass es sich nicht um einen strafrechtlichen Sachverhalt handelte. «Die Kollegen, erfahren und selbst Eltern, hatten den Eindruck, dass es angezeigt ist, mit dem Mädchen zu reden», berichtete Pegel. Es sei in einem ruhigen Gespräch darum gegangen, vor Augen zu führen, welche Reaktionen im Netz solche Posts auslösen können.
Die GEW hatte bereits vor vier Wochen von einer «öffentlichen Hetzkampagne gegen die Schule und den Schulleiter» gesprochen. Die Landesvorsitzenden Annett Lindner und Nico Leschinski gaben eine Erklärung heraus, in der es heißt: «Wir stellen fest: Der Schulleiter hat richtig gehandelt. Wir begrüßen, dass in dieser Schule genau auf extremistische Bestrebungen geschaut wird. Das Ziel dieser von rechts orchestrierten Kampagne ist ganz eindeutig. Gerade im Vorfeld der Kommunal- und Europawahlen sollen Lehrkräfte eingeschüchtert werden, die sich im Unterricht kritisch mit rechtsextremen und menschenfeindlichen Tendenzen, wie zum Beispiel in der AfD, auseinandersetzen.»
Es bestehe nun die Gefahr, «dass sich in solchen Fällen jetzt niemand mehr traut, Hinweise zu geben oder sich zu rechtsextremen Tendenzen zu positionieren. Wir sollten diesen Vorfall zum Anlass nehmen zu prüfen, ob alle Verfahrensabläufe im Umgang mit Extremismus adäquat funktionieren. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass die Sicherheit an Leib und Leben der Schüler:innen und Lehrkräfte gewahrt wird.»
Die Schule war zunächst nicht für eine Stellungnahme zur Klage zu erreichen. Laut Gerichtssprecher sei auch eine Aufteilung in zwei Verfahren denkbar, da es zum einen um das Handeln der Schule und zum anderen um das der Polizei gehe. Termine gebe es bislang nicht. Nach Angaben des Rechtsanwaltes der Mutter habe man auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter sowie eine Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung eingereicht, die sich gegen den unbekannten Verfasser einer E-Mail richtet, die die Schule auf das Agieren des Mädchens im Internet hingewiesen hatte.
Auf Antrag von SPD und Linke wurde die heutige Debatte im Landtag auch dazu genutzt, um grundsätzlich über den Schutz der Demokratie zu diskutieren. Der Umgang der AfD mit dem Fall in Ribnitz-Damgarten sei ein Beispiel dafür, wie versucht werde, mit «regelrechten Kampagnen und Desinformation» die Demokratie zu unterhöhlen, sagte SPD-Fraktionschef Julian Barlen. Rechtsextremistischen Tendenzen gelte es in allen Bereichen entgegenzutreten, auch und gerade an Schulen. «Wer sich neutral verhält, wenn rechtsextreme Codes und Parolen verbreitet werden, der ist eben nicht neutral, sondern macht sich zum Steigbügelhalter der Feinde unserer Verfassung», betonte der SPD-Politiker und machte damit deutlich, dass er die Reaktion des Schuldirektors für gerechtfertigt hält. News4teachers / mit Material der dpa
„Nun klagt die Mutter wegen des Einsatzes und erlässt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Direktor“
Das finde ich richtig gut und ich denke, dass es viele Menschen im Osten Deutschlands geben wird, die so einen Stasimist halt einfach nicht mehr wollen und das kann nur gut für die Demokratie sein.
„Wie ein Schulleiter, der Kante gegen Rechtsextremismus zeigt, eingeschüchtert werden soll“
Jemand nutzt die Rechte des Rechtsstaates, um sich gegen (seiner Meinung nach) übergriffiges staatliches Behördenhandeln zu wehren. Genau das nennt man Rechtsstaat.
Verquerer wird es heute nicht mehr. Wie wäre es als Steigerung mit dem Grundgesetz, als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat, als Einschüchterungsgesetz?
An anderer Stelle haben Sie hier empfohlen, dass sich Deutschland im Umgang mit Störenfrieden ein Beispiel an der Türkei nehmen soll. Was denn nun – staatliche Repression oder Bürgerrechte? Oder immer so, wie’s gerade passt – Hauptsache rechtsextrem? Sorry, wer sich hier „Wutbürger“ nennt, hat keinen Anspruch darauf, mit seinen Posts ernst genommen zu werden.
Natürlich hat die Mutter jedes Recht, alle juristischen Register zu ziehen. Das ist im Rechtsstaat so. Man darf allerdings auch die Frage stellen, was damit bezweckt werden soll – und wer die Klagewut samt Anwaltskosten bezahlt. Wenn die Schilderung des Innenministers zutrifft, und daran hegen wir keine Zweifel, war das Mädchen eben keinen Folterschergen (wie in der Türkei) ausgesetzt, sondern wurde sensibel befragt. Ohne weitere Konsequenzen. Das ist nicht unbedingt der Stoff, aus dem Opfergeschichten gemacht werden. Es sei denn, der Fall soll politisch hochgehickst werden, um ihn zu instrumentalisieren. In Einschüchterungsversuchen gegenüber Schulleitungen und Lehrkräften ist die AfD ja recht gut. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2019/11/verunsicherte-lehrer-veraengstigte-schueler-wie-die-afd-mit-psychoterror-angst-und-schrecken-in-die-schulen-traegt/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es ist selbstverständlich auch in der Türkei möglich sich gegen übergriffiges Verhalten von Staatsvertretern in Behörden zu wehren (und das passiert sogar öfter als man denkt).
Sie mögen es nicht glauben, aber auch die Türkei hat Gerichte, Rechtsanwälte, Gesetzbücher und ist sogar eine Republik mit freien Wahlen.
Die Türkei wird im Demokratieindex als „Hybridregime“ auf Platz 102 geführt – und ist damit fernab von allen Standards westlicher Demokratien. Gerne hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratieindex_(The_Economist)
Die Türkei gehört zu den Ländern mit den meisten inhaftierten Journalisten weltweit und belegt in der Rangliste der Pressefreiheit 2023 Platz 165 von 180. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit_in_der_T%C3%BCrkei
Zur desolaten Menschenrechtslage in der Türkei: https://www.igfm.de/tuerkei/
Aber offenbar ist das ja von AfD-Freunden wie Ihnen angestrebte Modell. Um eins mal klarzustellen: Wir bieten hier keine Bühne für faschistische Propaganda.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Was genau war da faschistische Propaganda an Wutürgers Post?
Das verstehe ich wirklich nicht.
Sibylle man der Meinung der Redaktion nicht entspricht…. Zack rechtsradikal.
Das hat aber mit Meinungsfreiheit und Demokratie auch nichts mehr zu tun.
Werbung für das Erdogan-Regime? Nennen wir faschistisch. Gerne hier nachlesen: https://libmod.de/wahlkampf-fuer-die-akp-die-grauen-woelfe-in-deutschland/
PS. Zur Meinungsfreiheit gehört auch unsere Meinungsfreiheit – und nicht nur die von denen, die dieses Land abschaffen wollen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ja da issija 🙂
Wie wärs ausnahmsweise mit Antworten auf “ Lügen “ bevor Sie ein neues Fass aufmachen.
Ich waaarte….. immer noch….bin ja Lehrer…..Sie auch ?
Im Ernst, nur mit Vorwürfen allein wird das nichts, das ist unklug, nicht alle warten.
Weiß schon, immer wenn dann z.B. Journalisten nachfragen, sagen Ihnen scheinbar Nahe : Kein Kommentar ! Oder: Verstehen Sie nicht, ich möchte mit Ihnen nicht sprechen, verstehen Sie das wirklich nicht ?
Ich halte das für unklug. Es könnte ja einer auf den Gedanken kommen, dass es keine Antworten oder gar
“ Lügen “ 🙂 gibt.
Was wollen Sie nun genau sagen? Könnten Sie mal versuchen, dieses unzusammenhängende Gestammel in einen oder mehrere Sätze wenigstens auf Niveau eines Hauptschulabschlusses zu bringen?
Hallo Wüstenfuchs,
Bessy Anonym ist wahrscheinlich das ausweichende Gestammel leid zu sein. Offenbar teilt sie Ihre Zufriedenheit mit der Kommunikation von Politiker*innen nicht 😉
(Bitte beleidigen Sie Menschen mit HSA nicht)
Stammel- stammel: Danke für
“ Bitte beleidigen Sie Menschen mit HSA nicht „.
Da ich teils ca. 30 SchülerInnen mit HSA, RA, Abitur, bis zum abgebrochenen Studium in einer Klasse ( mit verschiedenen Nationalitäten ) unterrichten darf, lebe ich vielleicht in einer anderen Schulwelt als
@ Küstenfuchs.
„Hallo Wüstenfuchs,
Bessy Anonym ist wahrscheinlich das ausweichende Gestammel leid zu sein.“
Wer sind
Also hier im Forum habe ich noch nichts von denen bzw. über die gelesen.
Sind das Freunde von Ihnen?
Und was meinen Sie mit „ausweichende Gestammel“?
Hatten Sie etwa ursprünglich den Plan, sich auf @Küstenfuchs zu beziehen, der von
„unzusammenhängende Gestammel“ spricht?
Sind
und
für Sie identisch in der Bedeutung?
Auch sonst ist der zitierte Satz von Ihnen gewohnt kryptisch, das könnte natürlich auch am Gebrauch einer maximal individuell ausgelegten „Grammatik“ liegen.
Oder musste es einfach mal wieder möglichst schnell gehen, bei dem „Haufen“ 😉 an Arbeit, den Sie hier tagtäglich im Forum hinterlassen?
Auch eine Unterstellung „(Bitte beleidigen Sie Menschen mit HSA nicht)“ bringen Sie auf der Zielgeraden natürlich noch unter.
Fein, fein, Ihre Liste ist mal wieder komplett abgearbeitet.
Insgesamt … große Kunst, danke dafür.
😉
Verwöhnen Sie das Forum gerne mit weiteren Possen.
😉
Danke für die Richtigstellung
Ne, Humanist, mit sehr gutem Abitur in LK Latein und Deutsch, Vollgermanist mit Berechtigung für eigentlich alle Schularten – aber natürlich einem Fuchs nicht gewachsen 🙂
Schon mal was von Rhetorischen Mitteln gehört ?
Auf eine Antwort kann ich gerne verzichten, Sie stammeln mir zu unhöflich 😉
Und @ Frau Brand versteht mich schon ; Sie kennen unsere vorherige Konversation scheinbar nicht.
Si tacuisses…..
PS: Wenn Sie Ihre SuS heute geärgert haben, ommmmm
Wutbürger vertritt, wie sein Name schon nahelegt, das Narrativ der rechtsextremen AfD.
Sie begreifen den Begriff „Meinungsfreiheit“ nicht, obwohl das doch wirklich nicht so schwer ist. Meinungsfreiheit bedeutet, dass man nicht verhaftet oder bestraft wird, wenn man nicht der Meinung der Redaktion oder der Meinung der Regierung oder sonstwem entspricht.
Apropos „verhaftet oder bestraft„:
Ist es keine Strafe, wenn jemand mit Beleidigungen, Beschimpfungen, Verunglimpfungen seiner Person und Ausgrenzungen leben muss, weil seine Meinung missfällt?
Es gibt doch genügend subtile Methoden, um Menschen in die Knie zu zwingen und kleinlaut oder sogar mundtot zu machen. Anfeindungen sind ein scharfes Schwert und haben nichts mit der Anerkennung unserer Grundrechte zu tun.
Wer gern auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung schwört und sogar angibt, sie schützen zu wollen, kann doch doch nicht ernsthaft glauben, er dürfe sich jede Boshaftigkeit leisten, die Andersdenkende zum Schweigen bringt.
Ist Verhaftung etwa alles, was bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit zählt? Wir wissen doch alle, was viele Menschen heutzutage hindert, noch offen ihre sachliche Meinung zu sagen.
Wenn die sachliche „Meinung“ darin besteht, der Nachbar müsse das Land verlassen – dann darf man sich über Konsequenzen (Nachbar wird sauer) nicht wundern.
Wir wundern uns immer wieder, dass so viele Menschen in Deutschland das Prinzip der Meinungsfreiheit offensichtlich nicht verstehen. Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, heißt doch nicht, dass es keine Konsequenzen geben darf, wenn ich mich öffentlich äußere. Wenn ich zum Beispiel meinen Arbeitgeber vor Leuten schlechtmache, dann darf ich micht nicht darüber wundern, wenn ich meinen Job verliere. Denn der Arbeitgeber kann von seinen Beschäftigten Loyalität erwarten. So ist das nämlich mit der Meinungsfreiheit: Sie gilt nur im Rahmen der bestehenden Gesetze, endet also dort, wo die Grundrechte anderer beginnen. Ist schon im Grundgesetz ausdrücklich so vermerkt.
Im Wortlaut (Artikel 5 GG):
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
O.o
Wie wärs mit Urlaub in einem türkischen Knast statt 5*Urlaub in Antalya, Belek…. nicht in Istanbul, da dürften Sie unangenehm auffallen, wenn Sie Ihre Parolen schwingen. Erdogan könnte Konkurrenz befürchten…..
Cool! Ich gebe sofort den Kurd*innen an meiner Schule bescheid. Danke 😉
“ Das finde ich richtig gut und ich denke, dass es viele Menschen im Osten Deutschlands geben wird, die so einen Stasimist halt einfach nicht mehr wollen “
Ich denke eher, dass viele gezwungen waren, den eigenen Kopf zu retten ( z.B. indem man das arglose Unschuldslamm gab, dass alle falsch beschuldigen, die Gemeinschaft unterstützte sie -bis hin zur Denuntiation) > wurde mir auch so von SchülerInnen aus Thüringen bestätigt.
Und: Das Mädel hat genug Braunware gepostet; andere Bürger wurden dafür härter angegangen ( auch wenn die Mutter der eigentliche Poser ist )
Und ja: Die Rechte des Rechtsstaates
sind ausnutzbar, wenn man sich darauf versteht.
Ich denke, Sie meinen eigentlich das GG – zB. Meinungsfreiheit, so lange durch diese keinem anderen Bürger geschadet wird.
Es ist würdelos und infam mit dem GG zu spielen > Sie halten wohl nicht viel von manchem Verfassungsartikel, weil Sie Ihn einseitig für sich auslegen oder umformulieren……
Was genau ist hier“Stasimist“,den viele Menschen im Osten nicht wollen? Das jemand die Schule darauf hingewiesen hat, dass eine Schülerin rechtsextreme Codes verwendet? Das die Schule gehandelt und weisungsgemäß die Polizei eingeschaltet hat? Wäre es Ihnen lieber, dass sich Rechtsextremismus ungestört aufbauen und etablieren kann, weil sich dagegen zur Wehr setzen ja „Stasimist“ wäre? Ich glaub Ihnen noch nicht mal, das Sie aus den neuen Bundesländern kommen, so wenig wie Sie über die Stasi wissen. Entlarvend, dass Sie wehrhafte Demokratie mit Bespitzelung des eigenen Volkes gleichsetzen. Und gut, dass Sie sich so deutlich outen.
Danke an die Redaktion, dass Ihr das veröffentlicht habt – hilft beim Einordnen des Foristen.
Der Schulleiter hat doch rein rechtlich ganz offensichtlich nichts falsch gemacht. Korrigieren Sie mich gerne (dann aber bitte mit Gesetzesangabe), aber in meinen Augen kann man das nicht anders sehen. Hier werden nicht Gerichte als Schutz gegen übergriffiges Behördenhandeln verwendet, sondern als Einschüchterungsinstrument missbraucht.
Danke für diese nüchterne (und damit uneingeschränkt zustimmungsfähige, deeskalative) Reaktion. 🙂
„Stasimist“ ist also, wenn man gegen Rechtsextremismus aktiv wird? So weit sind wir schon?
Im Osten Deutschlands (Sie haben das Fass geöffnet!) kann man Ihrer Ansicht nach also nicht mehr differenzieren. Da ist inzwischen alles, was Behörden tun, also „Stasimist“.
Ich hoffe, Sie sind keine Lehrkraft! Mir wird gerade übel.
Was glauben Sie denn, was das Grundgesetz ist?
Aber ja, der Rechtsstaat muss und wird sich kümmer:
Ist eine Gefährderansprache unangemessen, wenn die Person rechtsextremistische Positionen im Internet vertritt? (die Quelle wird ja für ihre Hinweise kritisiert, der Wahrheitsgehalt steht wohl außer Frage…)
Sollen Schulleitungen reagieren, wenn extremistische Positionen begründet im Raum stehen (und geklärt werden müssen)?
Wie sollen wir das bei Schülern handhaben, die Videos und Botschaften von Peer Vogel teilen?
Wie sollen Familien und Politiker*innen behandelt werden, die wahrheitswidrig in der Öffentlichkeit behaupteten, das Mädchen wäre unter großen Aufsehen aus der Klasse abgeführt worden? ….
Der wütende Bürger hat vor lauter Wut wohl die unzähligen Artikel zu dem Fall nicht gelesen. Sonst hätte er mitbekommen, dass der SL eine Mail mit Hinweis auf potentiell rechtsextreme Symbole erhalten hat. Er hat also richtig gehandelt. Dieses Mädel hat den braunen Unrat frei für jeden lesbar im Internet verbreitet. Das hat absolut gar nichts mit Stasi zu tun. Ich schlage vor, der Wutbürger sollte eine Demokratiefortbildung besuchen.
Bekommt die Schulleiterin rechtlichen Beistand vom Ministerium gestellt? Werden an den Verhandlungstagen Vertreter von Bezirksregierung und Ministerium anwesend sein und der Kollegin beistehen? Wird die Dienstaufsichtsbeschwerde priosrisiert bearbeitet und schnell negativ entschieden?
Wie wird das Urteil wohl ausfallen? Erkennen die Richter den Ernst der Lage? Oder fallen sie der Schulleitung in den Rücken? Wer hilft und unterstützt in welcher Art und Weise die Schulleitung bei einem Urteil gegen diese?
Ich bin gespannt … Das hat auf jeden Fall Signalwirkung.
Sehe ich auch so, wobei nicht nur das Urteil relevant ist, sondern auch die Begründung. So oder so werden sich die Rechten bestätigt fühlen. Ob in der Sache oder erneut als Opfer spielt keine Rolle. Ein gutes Zeichen für die Demokratie ist beides nicht.
Ich auch
> Die Demokratie ist schon längst “ unterhöhlt“ und die “ Steigbügelhalter “ der Blauen werden zahlreicher ( bin auch gespannt wie die Thüringen – Landtagswahl ausfallen wird )
Das Urteil wird in jedem Fall, wie schon das bez. der Burg/ Spreewald -schülerInnen Präzedenz/ Signalwirkung haben.
Für SchülerInnen kam dabei raus: Mach ruhig weiter; es passiert Dir nichts !
Diese Erfahrung könnte durchaus noch verstärkt, bestätigt werden.
Die AfD kann sich gute Anwälte leisten ( die bereits den Schulleiter zerlegen ) oder nimmt aus eigenen Reihen Profis als Gegenpol von ? Regierungsjuristen ? schaumamal….
oder besser: hoffen wir auf späte Glorreiche Einsicht und schnellere Reaktion als bisher.
Ich teile Ihren Pessimismus in dieser Hinsicht nicht.
Meine Sorge: juristisch im Recht, sozial angefeindet (ggf. bedroht) und ohne Unterstützung wird sich die Schulleitung trotz allem zurück ziehen müssen – Punkt Faschismus
So etwas kam doch schon häufiger vor. Wir hatten auch rechtsextreme Schüler, gegen die wir in einer Klassenkonferenz Maßnahmen ergriffen haben. Dann kam ein Brief eines rechtsextremen Anwalts und wir haben abgeholfen, das heißt, die Maßnahmen zurückgenommen. Das sind im ländlichen Osten sicher keine Einzelfälle. Wenn sich die Schüler anwaltlich vertreten lassen, dann knicken die Vorgesetzen (Schulleiter, Landesschulamt etc.) schnell ein, ob berechtigt oder nicht sei mal dahingestellt (Der Klassenraum ist ein geschützter Raum etc.). Außerdem sind die Maßnahmen, die man als Schule überhaupt erlassen kann sowieso lächerlich. Schulausschluss etc. freut das Klientel doch eher. Man kann sich natürlich zurecht darüber aufregen und versuchen mit aller Macht gegen die Windmühlen zu kämpfen oder wenigstens im Kleinen, unter dem Radar, versuchen etwas zu verändern. Man sollte schon bedenken, dass man nur ein kleines Rädchen im Getriebe ist, die Macht und der Einfluss der einzelnen Lehrkraft begrenzt sind und man den Job noch lange halbwegs gesund bis zur Pension machen muss.
Deshalb nehme ich bei solchen Vorfällen auch die Dienstaufsicht in die Pflicht. Wenn die nicht liefern, dann sollen die sich in den Landtagen bitte auch nicht als Retter der Demokratie aufspielen. Das sind sie nämlich dann nicht.
Die Klage war nach der Reaktion der Mutter doch absehbar, da hatte man genug Zeit, sich darauf vorzubereiten. Selbst wenn ein Richter ein negatives Urteil fällt (auf die Begründung bin ich allerdings gespannt), fordere ich ein, dass sich dann alle Poltiker und Dezernenten schützend vor die Kollegin stellen. Die Erfahrung hat mich allerdings etwas anderes gelehrt. Die arme Frau wird komplett alleine darstehen und alle anderen werden sich nächstes mal überlegen, ob man nicht lieber wegsieht.
Eigentlich wäre der Weg, die schulischen Maßnahmen bestehen zu lassen, aber dann den ganzen Vorgang an die Schulaufsicht abzugeben, die sich mit entsprechendem Rechtsbeistand der Sache annimmt. Wird aber nicht passieren…
Ihrem Fazit stimme ich zu. Das Beistehen der Vorgesetzten hat dabei aber nur eine oberflächliche Wirkung.
Da der Fall weitgehend klar ist, dürften sich die Beteiligten (abgesichert) hinter den Angeklagten stellen -___-
Nein, es hätte mal Signalwirkung! Vor allem, da man sonst bei jeder Kleinigkeit im Regen stehen gelassen wird. Es wird mit Sicherheit in den Medien über den Prozess berichtet und das wäre ein klares Statement für die Kollegin, egal wie es ausgeht. Ich erwarte das auch nicht nur da, sondern eigentlich regelmäßig.
Weitgehend klar, wie in Burg? Da hatte ich auch gedacht, dass nichts schief gehen kann.
Offenbar soll hier ein Direktor eingeschüchtert werden. Was hat er denn gemacht? Er hat die Polizei um eine Einschätzung gebeten. Wenn ein „Wutbürger“ das als Stasimethode brandmarkt, zeigt das einen – besonders für ein Bildungsblog – erschütterndes Mangel an Geschichtsbewusstsein. Klagen und Dienstaufsichtsbeschwerden kann man in diesem Zusammenhang doch kaum anders als Einschüchterungsversuch werten.
Stimme Ihnen im ersten Teil vollkommen zu. Die Wertung als Einschüchterungsversuch vom Gebrauch des Rechts zu unterscheiden, wird dagegen fruchtlos bleiben.
Soll die Mutter ihr Recht gegen Schulleitung, Polizei und alle Politiker*innen, die ihr Kind zum öffentlichen Spielball machten, zur Rechenschaft zu ziehen versuchen!
In einem Interview sagte die Mutter, sie und ihre Tochter hielten nichts davon, dass nun gegen die Schulleitung gehetzt würde…
Das war natürlich alles Strategie. Ohne die Mutter wäre der Fall nicht in der Öffentlichkeit und es gäbe keine Anzeige gegen die Schulleitung. Die Mutter benutzt ihre Tochter für Afd-Propaganda und die Tochter ist so rechts-indoktriniert (siehe Interview), wie ich noch keinen Jugendlichen von Linken als linksindoktriniert erlebt habe.
Mein Sohn wurde auch schon wegen eines Anti-Putin-Tshirts aus dem Unterricht geholt und musste das ausziehen um Unruhe mit russischen Schülern zu vermeiden. In meiner Schulzeit wurde eine Schülerin angehalten, nicht mit einem „Bad Religion“ – T-Shirt (Musik-Band) in der Schule aufzutauchen,weil der Schulleiter nicht wollte, dass Religion „bad“ genannt wurde. Kann man als doofe, falsche Reaktion verurteilen, doch nur diese Mutter macht aus so etwas Afd-Wahlkampf.
Wer weiß, vielleicht sogar im Vorfeld geplant und inszeniert? Da kommt eine Anordnung von oben, Rechtsextremismus an Schulen stärker ins Auge zu fassen und man provoziert so eine Situation herauf, um sich als Opfer zu inszenieren? Die Afd ist ja gleich darauf angesprungen…
Aber in allen diesen Fällen war keine Polizei da, die Kinder wurden vermutlich von dem Schulpersonal angesprochen.
Wäre es in dem beschrieben Fall nicht besser gewesen, das Mädchen zur Polizeistation einzuladen, als in die Schule zu kommen, wenn es sei muss? Und der Schulleiter hätte mit dem Mädchen vorher reden können. Zumindest in meiner Heimat spricht man in solchen Fällen erst mit dem Kind.
Wenn das Mädchen hätte zur Polizei gehen müssen, wäre das Geschrei doch noch viel größer gewesen.
Es ist doch ziemlich eindeutig, dass es sich hier um eine Propaganda- Aktion der rechtsextremen AfD handelt, die alle einschüchtern will, die gegen Rechtsextremismus vorgehen.
Es ist doch kein Zufall, dass die AfD intensiv die Lüge von den Schlümpfen verbreitet hat.
„Gefährderansprache“ – eine Art Pre-Crime Division aus dem „Minority Report“ ?
Nein, ein absolut übliches und in weiten Teilen erfolgreiches frühes Interventionsinstrument.
Das tut nicht wirklich weh, macht aber sehr deutlich, dass regelwidriges Verhalten entsprechend beobachtet, erkannt und zeitnah sanktioniert wird.
Eventuelle Anschlussmaßnahmen im Falle einer Beibehaltung des unerwünschten Verhaltens werden klar dargelegt und geben der angesprochenen Person die Chance, eine Abwägzng zu treffen zwischen Einlenken oder Fortsetzen … aber das häufig vorgebrachte „mir war gar nicht klar, dass das Folgen hat“ wird damit unwirksam gemacht.
Nein, Gefährderansprachen sind etwas ganz normales, gibt es auch vor Fußballspielen zum Beispiel.
Nicht „normal“ hingegen ist es, minderjährige Mädchen ohne elterlichen Beistand mit Polizei in der Schule „abzuführen“ … und NEIN, weder mit dem Mädchen noch der Mutter verbindet mich irgendeine Sympathie.
Grundsätzlich fände (Konjunktiv) ich das ja sogar gut – wird das denn bei Linksextremisten, islamistischen SuS gemacht? Nö.
Es wurde gemacht, weil das Mädchen rechts ist, hören wir doch auf uns was in die Tasche zu lügen.
Gerade im Zusammenhang mit aktuellen gesellschaftlichen Verwerfungen wäre es meiner Meinung nach sehr wichtig, konsequent (gerne auch mit der Polizei zusammen) ALLE Arten von Extremismus vorbeugend zu bearbeiten.
Das Mädchen wurde nicht „abgeführt“, was für ein dummer Ausdruck. Sie wurde in das Dienstzimmer des Schulleiters gebeten, wie es tagtäglich zumindest an meiner Schule zu den verschiedensten Anlässen (auch positiven) vorkommt, und traf dort auf die Polizei.
1) Darum die Anführungszeichen
2) Faktisch ist es aber das.
3) Zu einem „Gespräch“ können Sie auch „nein“ sagen. Also nö, da wurde niemand „zum Gespräch gebeten“, so ganz zufällig sitzt die Polizei dabei…ich bitte Sie.
Ich wiederhole:
Ich persönlich wünsche mir eine deutlich aktivere Bekämpfung ALLER Extremisten.
Nur muss man es dann halt RICHTIG machen:
Vorladung Tochter/Mutter beim Direx, Polizei informieren, die macht die ganz nirmale Gefährderansprache.
Es ist doch sowas von klar, dass die Gegenseite nur auf jede Art Munition wartet!
„Nicht „normal“ hingegen ist es, minderjährige Mädchen ohne elterlichen Beistand mit Polizei in der Schule „abzuführen““
Schreien Sie sonst nicht immer, dass Sie gerne dieselben „Maßnahmen “ ergreifen können sollten, wie in den „Herkunftsländern“ Ihrer vermeintlichen „Problemschüler“ üblich?
(Vermeintliche) Staatsfeinde von der Polizei abführen zu lassen wäre doch so eine Maßnahme. Jetzt ist das auch nicht Recht?
/enthält Spuren von Ironie mit viel unterdrücktem Sarkasmus
Schon wieder verbreiten sie die Lügen der rechtsextremen AfD.
Das Mädchen ist nicht abgeführt worden. Und es gab auch keine Gefährderansprache, sondern ein aufklärendes Gespräch. Selbstverständlich darf die Polizei mit Jugendlichen und Kindern sprechen und sie auch über die Rechtslage aufklären, ohne die Eltern einzuschalten.
Polizisten müssen nicht verstummen, wenn Kinder in der Nähe sind.
Sie wissen nicht, was eine Gefährderansprache ist?
Schauen Sie bloß nicht ins Strafgesetz Bayerns, wie die mit eventuellen Klimademonstrant*innen verfahren 😛
Es hat sich nicht um eine Gefährderansprache gehandelt. Das ist auch so eine Lüge aus dem rechtsextremen politischen Raum.
Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einer Verwarnung davonkommen, aber eindringlich auf die Verkehrsregeln hingewiesen werden, ist das auch keine Gefährderansprache, sondern eine Belehrung.
Und eine Belehrung war es auch im Falle des Mädchens.
Sind Sie Lehrer? Das kommt bei uns mehrmals pro Woche vor….aus ganz unterschiedlichen Gründen…..Hetze gegen Juden von muslimischen Schülern, Hetze gegen Ausländer von Afd-afinen deutschen Schülern, Messer dabei, andere Waffen dabei, Schlägerei etc. Zeitweise mit Beteiligung des Staatsschutzes. Ich spreche von einer normalen Schule im Ruhrgebiet. Die Polizei ist bei uns regelmäßig zu Gast
Teilweise auch nur um Präsenz zu zeigen.
Ist für mich wieder ein Vorfall, um zu sagen, schafft endlich diese Schulpflicht ab. Eltern, die so gegen den Staat arbeiten wie diese Mutter und versuchen die Schulleitung einzuschüchtern, sollten einfach aus dem öffentlichen Schulwesen raus geworfen werden und fertig. Dann kann sie sich selbst um ihr schlecht erzogenes Kind kümmern, auf eigene Kosten. Aber nein, die Allgemeinheit füttert solche Menschen auch noch durch, auf unsere Kosten.
Stimme zu.
Wirklich? So befürworten Sie auch eine Radikalisierung unter dem Radar der Öffentlichkeit. Denn nichts anderes wird passieren, wenn z.B. die Schulpflicht aufgehoben wird. Es wird andere geben, die sich dann um die Meinungsbildung und Wertvorstellungen dieser jungen Menschen kümmern werden, da können Sie sehr sicher von ausgehen.
@Walter Hasenbrot, doch, es handelte sich um eine Gefährderansprache. Dem Stern als beigefügte Quelle dürfte schwerlich das Etikett eines rechten Blattes unterstellt werden.
https://www.stern.de/gesellschaft/polizei-haelt-gefaehrderansprache-bei-schuelerin–uebe rzogen-und-dumm-34560596.html
Der Link führt nirgendwo hin.
Außerdem ist der Stern seit den Hitlertagebüchern nicht mehr für seriöse Recherche bekannt. Wenn der Stern den Begriff unreflektiert verwendet, sagt das gar nichts aus.
Die Polizei hat das Gespräch nie als Gefährderansprache bezeichnet.
https://www.stern.de/gesellschaft/polizei-haelt-gefaehrderansprache-bei-schuelerin–ueberzogen-und-dumm-34560596.html
So, extra für Sie nochmal der Link. Hätte man auch selbstständig recherchieren können.